Brancheninfo: Rechtsanwälte Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird zwischen dem kollektiven und dem Individualarbeitsrecht unterschiedenWährend das kollektive Arbeitsrecht z. B. die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern undBetriebsräten regelt, befasst sich das Individualarbeitsrecht mit den Rechten und Pflichtenvon Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hier gibt es ein breites Spektrum.
Das Individualarbeitsrecht gilt immer dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag mit einander geschlossen haben, aus dem sich die wesentlichen Rechte und Pflichten ergeben. Dies sind insbesondere die Pflicht zur Leistung von Arbeit sowie die Pflicht zur Zahlung von Gehalt bzw. Lohn. Einbezogen in den Arbeitsvertrag werden in vielen Fällen auch Regelungen in Tarifverträgen, die zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden geschlossen werden. Für die Auswirkung eines Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis ist jedoch nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer auch Mitglied einer Gewerkschaft ist.
Unterschiedliche rechtliche Auffassungen darüber, ob z. B. Überstunden zu bezahlen, Versetzungen an einen andern Arbeitsplatz berechtigt, der Urlaub zu bestimmten Zeiten zu nehmen oder eine Abmahnung berechtigt sind, können jeder Zeit vorkommen und sollten zunächst außergerichtlich geklärt werden. Manchmal ist es nicht zu vermeiden, das Arbeitsgericht zur Beilegung des Streits angerufen werden muss.
Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat viele Probleme, z.B., ob die ausgesprochene Kündigung wirksam, das erteilte Zeugnis einwandfrei formuliert ist oder noch Restzahlungen zu leisten sind. Auch hier bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sein Rechtmit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.