ZahnärzteEs gibt in Deutschland bei den niedergelassenen Zahnärzten sogenannte Vertragszahnärzte und (einige wenige) sogenannte Nicht-Vertragszahnärzte.
Da das Gesetz der freien Arztwahl auch auf Zahnärzte Anwendung findet, kann grundsätzlich jeder Patient seinen
Zahnarzt in Essen frei wählen.
Der Vertragszahnarzt kann einen erheblichen Teil der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten direkt mit der Krankenkasse abrechnen.Der Nicht-Vertragszahnarzt erstellt dem Patienten eine Privatrechnung nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), die in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird.