Kfz-Zulassungsstelle EssenBevor ein Fahrzeughalter ein für ihn neues Fahrzeug mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung versichert, muss es zunächst einmalbei der Kfz-Zulassungsstelle zugelassen werden. Durch die seit dem 01. März 2007 geltende Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt es nunmehrbundeseinheitliche Regelungen in Bezug auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
So ist es keinesfalls notwendig, dass sich ein Fahrzeugkäufer selbst zum Straßenverkehrsamt begibt und dort sein neues Auto anmeldet. AuchFahrzeughändler bieten in der Regel Zulassungsdienste an. Nicht selten wird die Kfz-Zulassung daher von dem Händler, bei dem das Fahrzeuggekauft wurde, durchgeführt. Dieser lässt sich eine entsprechende Vollmacht vom Käufer ausstellen, mit der er sich dann zurKfz-Zulassungsstelle aufmacht und dort unter Vorlage seines Ausweises das Auto zulässt. Wichtig ist dabei, dass das Auto ausschließlich beider für den Wohnsitz des Halters zuständigen Zulassungsbehörde zugelassen wird. Wer also in Essen wohnt, muss sich für dieKfz-Zulassung zwingend an die
Kfz-Zulassungsstelle Essen wenden.
Wer sein Auto nicht über einen Zulassungsdienst, sondern in Eigenregie anmelden möchte, benötigt naturgemäß keine Vollmacht. Dennoch sindeinige Dinge bei der Zulassung zu beachten und bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen. So sind der Personalausweis sowie eineaktuelle Meldebescheinigung vorzulegen. Selbst wenn das Auto als Firmenwagen dienen sollte, kann es ausschließlich nur auf einejuristische Person zugelassen werden. Damit die Zulassungsstelle überhaupt weiß, was für ein Fahrzeug zugelassen werden soll, muss derKäufer den Kfz-Brief bzw. bei den neuen Fahrzeugpapieren die Zulassungsbescheinigung Teil I und II mitbringen; gleiches gilt für dievorgenommene TÜV-Abnahme, die positiv verlaufen sein muss. Weiterhin ist zwingend die elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen, damitsichergestellt ist, dass das Auto nach der Zulassung zumindest einen vorläufigen Versicherungsschutz erhält. Das alte Verfahren mit derDoppelkarte gibt es inzwischen nicht mehr.
Sollte der Käufer einen Gebrauchtwagen zulassen wollen, sollte das bisherige Kennzeichen mitgebracht werden, damit dieses weiter genutztwerden kann. Dieses ist aber nicht zwingend notwendig, da der Käufer die freie Kennzeichenwahl hat. In Ergänzung zur neuenFahrzeug-Zulassungsverordnung müssen Käufer bei der Zulassung ihres Fahrzeugs dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Zahlung derKfz-Steuer erteilen, ohne die ein Auto heute nicht mehr zugelassen wird.